Notärztin vom Bodensee wegen Tod eines 18-Jährigen verurteilt
Der aus Meckenbeuren stammende 18-Jährige war im September 2023 gegen Mitternacht in Tettnang mit dem Fahrrad mit einem E-Bike-Fahrer zusammengestoßen und gestürzt. Der junge Mann war betrunken, konnte aber wieder aufstehen und davon torkeln. Etwa hundert Meter weiter fand ihn der Unfallgegner kurz darauf in einer Wiese liegend.
Notärztin erkannte schwere Kopfverletzung nicht
Der Rettungswagen brachte den jungen Mann in die Notaufnahme der Häfler Klinik. Für das, was danach geschah, gibt es unterschiedliche Versionen. Klar ist, dass die diensthabende Notärztin den jungen Mann gegen 2 Uhr untersucht hat. Sie war sich nicht sicher, ob der Verletzte an den Folgen des Alkohols – er hatte mehr als 1,9 Promille – litt oder ob er eine Schädelverletzung davongetragen hatte.
Äußerlich war nur ein Prellpunkt erkennbar, dennoch stellte sich später heraus, dass der Jugendliche einen Schädelbruch erlitten hatte. Als Folge bildete sich eine Blutung zwischen Schädelknochen und Hirnhaut. Weil die damals nicht frühzeitig erkannt wurde, ist der junge Mann gestorben.
Gutachter halten CT-Untersuchung für unerlässlich
Vor Gericht ging es nun um die Frage, ob die Ärztin das hätte erkennen und deshalb die Untersuchung in einem Computertomografen (CT) hätte einleiten müssen. Sie hat ihn aufgenommen, auf das CT verzichtet.
Spätestens um 3 Uhr, als sich der Zustand verschlechterte, hätte sie das CT aber machen müssen, hielt Richterin Christine Recknagel ihr in der Urteilsbegründung vor und folgte damit den Aussagen der Gutachter und der Forderung des Staatsanwalts.
Sie verurteilte die Notärztin zu 15 Monaten Haft auf Bewährung, zudem muss die Frau den Eltern 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Gerichtskosten einschließlich der Kosten der Nebenkläger übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dass sie einen erfahrenen Kollegen aus der Anästhesie zu Rate zog, der ebenfalls Folgen des Alkohols diagnostizierte und meinte, sie solle den am besten ausschlafen lassen, habe sie nicht von ihrer Verantwortung enthoben.
Anwälte kritisieren Zustände im Häfler Krankenhaus
Dennoch übten Nebenklageanwalt Hubert Mangold und Verteidiger David Herrmann heftige Kritik an den Zuständen auf der Notaufnahme und im Häfler Krankenhaus.
Der Verteidiger forderte mehrfach, dass andere Ärzte und Pflegerinnen mindestens so schuldig seien wie seine Mandantin. Er warf der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor, andernfalls müssten sich noch weitere Angeklagte vor Gericht verantworten.





